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KFZ Gutachten

KFZ Gutachten

Nach einem Verkehrsunfall in München erstellen wir als unabhängiger KFZ-Gutachter präzise, gerichtsfeste Gutachten für alle Fahrzeugtypen. Wir sichern Ihre vollständigen Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung und begleiten Sie durch die gesamte Schadensregulierung.

KFZ-Gutachten bei Unfallschäden: Ihr Recht auf vollständige Schadenregulierung

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Schnelle Terminvergabe

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100% unabhängige Bewertung

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Gegen Versicherungskürzungen abgesichert

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TÜV-zertifizierte Sachverständige

KFZ-Gutachten München – Unabhängige Schadensbegutachtung nach Verkehrsunfällen

Ein Unfall ist passiert, der Schreck sitzt tief. Jetzt beginnt für viele Unfallgeschädigte eine Phase der Unsicherheit: Wie geht es weiter? Welche Schritte sind notwendig? Und vor allem – wie sichere ich meine Ansprüche gegenüber der Versicherung?

Genau hier setzt ein qualifiziertes KFZ-Gutachten an. Als geprüfter Kraftfahrzeug-Sachverständiger des Verbands freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.V. erstelle ich unabhängige Unfallgutachten für Fahrzeughalter in München und Umgebung. Meine Gutachten bilden die rechtssichere Grundlage für Ihre Schadenersatzforderungen und dokumentieren präzise, welche Schäden an Ihrem Fahrzeug entstanden sind.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Dieses Recht sollten Sie nutzen, denn ein unabhängiges Gutachten verschafft Ihnen eine deutlich bessere Verhandlungsposition als ein einfacher Werkstatt-Kostenvoranschlag.

Warum ein Gutachten statt Kostenvoranschlag?

Die Unterschiede sind erheblich. Ein Kostenvoranschlag erfasst lediglich die Reparaturkosten, die eine Werkstatt für die Instandsetzung veranschlagt. Ein professionelles Unfallgutachten geht weit darüber hinaus und dokumentiert zusätzlich die merkantile Wertminderung, den Nutzungsausfall, versteckte Folgeschäden und weitere Positionen, die Ihnen rechtlich zustehen.

Was umfasst ein professionelles KFZ-Gutachten?

Detaillierte Schadensaufnahme und Dokumentation

Jedes Gutachten beginnt mit einer sorgfältigen Fahrzeugbesichtigung. Dabei werden sämtliche unfallbedingten Beschädigungen erfasst – von offensichtlichen Blechschäden bis zu versteckten Deformationen an tragenden Bauteilen. Moderne Fahrzeuge verfügen über komplexe Strukturen aus hochfesten Stählen und Leichtbaumaterialien, deren Schäden oft erst bei fachkundiger Prüfung sichtbar werden.

Die fotografische Dokumentation ist dabei ein zentraler Bestandteil. Sie ermöglicht es der Versicherung und gegebenenfalls einem Gericht, die Schadenshöhe nachzuvollziehen. Jeder relevante Schaden wird aus verschiedenen Perspektiven festgehalten, ergänzt durch Detailaufnahmen kritischer Bereiche.

Bei der Schadenskalkulation orientiere ich mich an den marktüblichen Stundenverrechnungssätzen und Ersatzteilpreisen für Ihre Region. Anders als ein Kostenvoranschlag enthält das Gutachten auch Positionen wie Lackmaterialkosten, notwendige Kalibrierungen von Fahrerassistenzsystemen und mögliche Folgereparaturen, die sich erst während der Instandsetzung zeigen können.

Merkantile Wertminderung – Ihr gutes Recht

Selbst nach fachgerechter Reparatur bleibt ein Makel: Ihr Fahrzeug hat einen Unfall erlitten und verliert dadurch an Marktwert. Diese sogenannte merkantile Wertminderung ist rechtlich anerkannt und wird von der Versicherung erstattet.

Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensausmaß und die Art der betroffenen Bauteile spielen eine Rolle. Bei einem drei Jahre alten Fahrzeug mit geringer Laufleistung fällt die Wertminderung naturgemäß höher aus als bei einem zehn Jahre alten Gebrauchtwagen. Die Berechnung erfolgt nach anerkannten Methoden und wird im Gutachten transparent dargelegt.

Nutzungsausfall und Reparaturdauer

Während Ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht, können Sie es nicht nutzen. Dieser Nutzungsausfall wird Ihnen ebenfalls erstattet – wahlweise als Mietwagenkosten oder als pauschale Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe richtet sich nach der sogenannten Nutzungsausfallklasse, die vom Fahrzeugtyp abhängt.

Im Gutachten wird eine realistische Reparaturdauer ermittelt. Diese basiert auf dem Schadensumfang, den notwendigen Arbeitsschritten und den Lieferzeiten für Ersatzteile. Eine fundierte Einschätzung ist wichtig, denn sie bestimmt, für wie viele Tage Ihnen Nutzungsausfall zusteht.

Ihre Vorteile bei unabhängiger Begutachtung

Neutralität und Objektivität

Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Gutachter mag fachlich kompetent sein. Dennoch besteht ein Interessenkonflikt, denn die Versicherung ist gleichzeitig sein Auftraggeber. Studien zeigen, dass versicherungsbeauftragte Gutachter tendenziell niedrigere Schadenssummen ermitteln als unabhängige Sachverständige.

Als unabhängiger Gutachter arbeite ich ausschließlich in Ihrem Interesse. Meine Qualifikation als geprüfter Kraftfahrzeug-Sachverständiger und Kraftfahrzeug-Wertgutachter verpflichtet mich zu objektiver Beurteilung. Die Mitgliedschaft im Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.V. unterliegt strengen fachlichen Anforderungen.

Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Gutachterkosten vollständig, sofern die Schadenshöhe über der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro brutto liegt. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Persönliche Betreuung

Sie erhalten einen direkten Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Schadenregulierung. Ob es um die Interpretation des Gutachtens geht, um die Kommunikation mit der Versicherung oder um die Wahl einer Reparaturwerkstatt – ich stehe Ihnen mit Rat zur Seite.

Wann ist ein KFZ-Gutachten notwendig?

Die Rechtsprechung hat klare Grenzen definiert. Ab einer Schadenshöhe von circa 750 Euro brutto haben Sie das Recht auf ein Sachverständigengutachten. Unterhalb dieser Bagatellschadensgrenze kann die Versicherung auf einen Kostenvoranschlag verweisen.

Entscheidend ist: Wenn der Schaden für einen Laien nicht eindeutig als Bagatellschaden erkennbar ist, sollten Sie ein Gutachten erstellen lassen. Gerade bei modernen Fahrzeugen mit Aluminiumkarosserien, Kunststoffanbauteilen oder komplexer Sensorik lässt sich das Schadensausmaß ohne fachliche Prüfung kaum beurteilen.

Typische Szenarien für ein Gutachten

Ein Gutachten ist besonders empfehlenswert bei:

  • Strukturschäden an tragenden Bauteilen wie Längs- oder Querträgern, bei denen die Fahrzeugsicherheit beeinträchtigt sein könnte
  • Schäden an sicherheitsrelevanten Systemen wie Airbags, ABS-Sensoren oder Fahrerassistenzsystemen, die nach der Reparatur kalibriert werden müssen
  • Lackschäden bei Neufahrzeugen oder hochwertigen Lackierungen, da hier die Wertminderung erheblich ausfallen kann
  • Verdacht auf versteckte Schäden, etwa nach einem scheinbar harmlosen Auffahrunfall, bei dem die Stoßstange nur leicht beschädigt wirkt

Bei älteren Fahrzeugen oder offensichtlichen Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein. In der Erstberatung beurteile ich Ihre Situation und empfehle Ihnen transparent, ob ein Gutachten sinnvoll ist.

KFZ-Gutachten für München und Umgebung

Flexibler Service im gesamten Großraum

Mein Einzugsbereich umfasst München sowie das gesamte Umland. Ob im Stadtgebiet, in Dachau, Freising, Erding, Fürstenfeldbruck, Starnberg oder anderen Gemeinden der Region – ich komme zu Ihnen.

Die Besichtigung erfolgt an einem Ort Ihrer Wahl: bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt. Diese Flexibilität erspart Ihnen unnötige Wege und ermöglicht eine rasche Abwicklung. Die Begutachtung dauert je nach Schadensumfang zwischen 30 und 60 Minuten.

Nach der Besichtigung erstelle ich das Gutachten zeitnah. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel wenige Werktage, abhängig von der Komplexität des Schadens und eventuell notwendigen Recherchen zu spezifischen Ersatzteilpreisen oder technischen Daten.

So läuft die Gutachtenerstellung ab

Schritt 1: Erstkontakt und Beratung

Der Prozess beginnt mit Ihrer Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail. In einem ersten Gespräch schildern Sie den Unfallhergang und die sichtbaren Schäden. Bereits in diesem Stadium erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob ein Gutachten sinnvoll ist und welche Ansprüche Ihnen voraussichtlich zustehen.

Dieses Erstgespräch ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Es dient dazu, Ihre Situation zu verstehen und offene Fragen zu klären. Transparenz ist mir wichtig – Sie sollen informiert entscheiden können.

Schritt 2: Terminvereinbarung und Vorbereitung

Haben Sie sich für ein Gutachten entschieden, vereinbaren wir einen Besichtigungstermin. Ich versuche, diesen so zeitnah wie möglich anzusetzen, denn eine schnelle Schadenregulierung liegt in Ihrem Interesse.

Für die Besichtigung sind folgende Unterlagen hilfreich:

  • Unfallbericht oder Europäischer Unfallbericht
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Fotos vom Unfallort und vom beschädigten Fahrzeug
  • Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten

Diese Dokumente beschleunigen den Prozess, sind aber nicht zwingend erforderlich. Auch ohne vollständige Unterlagen kann die Begutachtung stattfinden.

Schritt 3: Fahrzeugbesichtigung vor Ort

Bei der Besichtigung untersuche ich Ihr Fahrzeug systematisch. Zunächst werden die sichtbaren Schäden erfasst und fotografisch dokumentiert. Anschließend prüfe ich, ob versteckte Beschädigungen vorliegen, etwa an der Karosseriestruktur oder an Komponenten im Motorraum.

Bei Bedarf werden auch Bauteile geöffnet oder angehoben, um einen vollständigen Überblick zu erhalten. Moderne Diagnosegeräte helfen dabei, elektronische Fehler auszulesen, die auf unfallbedingte Defekte hinweisen.

Während der Besichtigung können Sie Fragen stellen und erhalten direkt Feedback zu den Schäden. Oft lässt sich bereits eine erste Einschätzung zur Schadenshöhe und zur voraussichtlichen Reparaturdauer abgeben.

Schritt 4: Gutachtenerstellung und Übermittlung

Nach der Besichtigung erstelle ich das schriftliche Gutachten. Es enthält alle relevanten Informationen: eine detaillierte Schadensaufstellung, Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, Berechnung der Wertminderung, Angaben zum Nutzungsausfall und bei Totalschäden den Wiederbeschaffungswert sowie Restwert.

Das fertige Gutachten erhalten Sie in digitaler Form per E-Mail. Auf Wunsch kann auch eine gedruckte Version erstellt werden. Ich leite das Gutachten gerne direkt an die gegnerische Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt weiter, sofern Sie dies wünschen.

Rechtliche Grundlagen Ihrer Ansprüche

Das Schadensersatzrecht nach BGB

Nach § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Schädiger den Zustand herstellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Konkret bedeutet das: Sie haben Anspruch auf vollständige Entschädigung aller unfallbedingten Nachteile.

Dazu zählen nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Abschleppkosten und weitere Aufwendungen. Die Versicherung darf diese Ansprüche nicht willkürlich kürzen oder ablehnen.

Fiktive Abrechnung oder Reparatur?

Sie haben die Wahl: Entweder lassen Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren und reichen die Rechnung bei der Versicherung ein, oder Sie rechnen fiktiv ab. Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie den Nettobetrag der im Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten ausgezahlt.

Viele Fahrzeughalter entscheiden sich für die fiktive Abrechnung, weil sie damit flexibler sind. Sie können entscheiden, ob sie die Reparatur in einer Fachwerkstatt, einer freien Werkstatt oder gar nicht durchführen lassen. Auch eine teilweise Reparatur ist möglich.

Wichtig: Die Wertminderung wird bei fiktiver Abrechnung ebenfalls ausgezahlt, allerdings als Nettobetrag. Bei tatsächlicher Reparatur wird die Wertminderung mit Mehrwertsteuer erstattet.

Freie Werkstattwahl

Die Wahl der Reparaturwerkstatt steht Ihnen frei. Die Versicherung darf Ihnen keine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Sie können zwischen einer Vertragswerkstatt des Herstellers, einer freien Fachwerkstatt oder einer Werkstatt Ihres Vertrauens wählen.

Allerdings gilt: Bei Wahl einer Vertragswerkstatt mit höheren Stundenverrechnungssätzen müssen diese im ortsüblichen Rahmen liegen. Das Gutachten berücksichtigt die marktüblichen Preise für Ihre Region.